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Es ist eine Ferne, die war, von der wir kommen.
Es ist eine Ferne, die sein wird, zu der wir gehen."
(Johann Wolfgang von Goethe)

Notwendige Unterlagen

Es lässt sich nicht ändern: Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge zu treffen sind. Dieser Ordnungsrahmen ist wichtig, er ist notwendiger Teil des Abschiednehmens.

Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Bestattungsgesetz. Die Verpflichtung zur Verfügung über einen Verstorbenen obliegt den Angehörigen in gerader Linie, das sind insbesondere Ehepartner und Kinder.

Grundsätzlich gilt, dass bei jedem Verstorbenen die Leichenschau durchzuführen ist. Diese wird vom zuständigen Hausarzt oder außerhalb der üblichen Zeit vom ärztlichen Bereitschaftsdienst vorgenommen.

Für die Anzeige des Todes beim Standesamt und Ausstellung der Sterbeurkunden werden folgende Unterlagen im Original benötigt:

  • Geburtsurkunde bei Ledigen
  • Heiratsurkunde, Familienstammbuch oder Auszug aus dem Eheregister (letzte Ehe)
  • Bei Verwitweten zusätzlich die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
  • Bei Geschiedenen zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • Nachweis der ausländischen Staatsbürgerschaft
  • Übersetzungen aller ausländischen benötigten Urkunden
  • Registrierschein und Bescheinigung über Namensänderung nach § 94 BVFG bei einst vertriebenen Personen
  • Meldebescheinigung
  • Ärztliche Todesbescheinigung (nicht vertraulicher und vertraulicher Teil)
  • Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden und Nachweise verlangen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Beurkundung des Todes notwendig ist.
  • Im Beratungsgespräch – gleich ob der Todesfall im eigenen Zuhause, in einer Klinik, im Senioren- oder Pflegeheim oder an einem anderen Ort eingetreten ist – erhalten Sie die notwendigen Informationen zur Bestattungsart, zur Koordination der Termine und zur Erledigung der Formalitäten.

Wir erledigen für Sie:

  • Verständigung des Arztes
  • Besorgung der Papiere beim Arzt, in der Klinik oder im Pflegeheim
  • Übersetzung von ausländischen Urkunden
  • Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt
  • Terminabsprache mit dem Friedhofsamt, Pfarramt bzw. Trauerredner für die Beerdigung, Trauerfeier und Urnenbeisetzung
  • Überführungen im In- und Ausland
  • Hygienische Versorgung der Verstorbenen
  • Einkleiden und aufbahren der Verstorbenen in würdevoller Weise
  • Bestellung des Grabplatzes beim Friedhofsamt
  • Verständigung des Steinmetzes
  • Musikalische Umrahmung der Trauerfeier organisieren
  • Besorgung des Blumenschmuckes
  • Erstellung eines Portraits des Verstorbenen zur Trauerfeier
  • Gestaltung und Weiterleitung der Todesanzeige und Danksagung
  • Druck von Trauer- und Danksagungskarten
  • Bewirtung der Trauergäste organisieren
  • Mitteilungen an die Krankenkassen, Rentenstellen, Betriebe, Versicherungsgesellschaften, Berufsgenossenschaften, Gewerkschaften, GEZ und Telefongesellschaften
  • Sterbevierteljahr für den Ehepartner bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen
  • Ratschläge für Trauernde und Tröstende
  • Vermittlung einer Trauerbegleitung durch geschulte, einfühlsame und würdigende Trauerredner
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